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Was muss ich rechtlich beachten?
Rechtslage bei der Nutzung von Filmen im Unterricht
Wussten Sie, dass Sie in rechtliche Schwierigkeiten kommen können, wenn Sie Filme, die Sie in Geschäften oder im Internet gekauft haben, in Ihrem Unterricht oder einer Fortbildung einsetzen, obwohl das Filmmaterial ja dann für Bildungszwecke genutzt wird?
Eines ist sicher: Mit den Filmen von Matthias-Film sind Sie auf der sicheren Seite!
Sie können unsere Filme in Medienzentren entleihen oder direkt bei uns erwerben.
Da unsere Medien stets mit dem Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung ausgestattet sind, können das verleihende Medienzentrum aber auch die entleihenden Lehrer/innen sicher sein, dass die Vorführung in der Schule uneingeschränkt möglich ist.
Egal ob zur Unterrichtsvorbereitung oder Unterrichtsnachbereitung, ob für eine oder mehrere Schulklassen, für Arbeitsgemeinschaften, Projektwochen, Schulfeste, Elternabende oder Gemeindegruppen einsetzbar: Matthias-Film-Medien sind in allen Bereichen der Schule, Fortbildung und in der Kirchengemeinde einsetzbar.
Folgende Dinge sind aus rechtlichen Gründen auch mit unseren Medien nicht erlaubt:
• Sofern nicht ausdrücklich von uns gestattet, dürfen Sie keine Kopien unserer Medien anfertigen.
• Filme, die Sie ohne Verleihrecht (V-Recht) erworben haben, dürfen nicht verliehen werden.
• Bei Schulen, die eine Schullizenz erworben haben, ist ein Einsatz der Filme außerhalb der Schule nicht möglich. Das verleihende Medienzentrum darf allerdings die Medien auch an andere Bildungseinrichtungen verleihen. Bei Fragen genügt ein Anruf und wir helfen Ihnen gerne weiter.
• Sollten Sie Ausschnitte unserer DVD in Präsentationen oder Arbeitsblätter aufnehmen, dürfen Sie diese nicht veröffentlichen oder verbreiten.
Was bedeutet FSK?
Unter FSK ist die Altersfreigabe der Filme vermerkt. Bei Angabe »FSK: o. A.« bedeutet dies die Freigabe ohne Altersbeschränkung gem. § 14 JuSchG/FSK.